Tierwohl und Haltungskriterien im Detail

Frankreich schaut auf eine sehr lange Tradition der Rinderzucht zurück. Mit fast 13 Millionen Hektar Grasland bietet es beste Voraussetzungen. Erzeugt wird das Fleisch von ca. 10.000 Landwirten aus überwiegend familiären Betrieben. Durch die seit Jahrhunderten so entstandenen Rinderrassen, die wir heute für unser Markenfleischprogram nutzen, bietet Château Boeuf® ein hochwertiges, feinmarmoriertes und schmackhaftes Rindfleisch bieten.

Château Boeuf® schließt die Verwendung von Milchrassen zu 100% aus und garantiert die ausschließliche Verwendung von Fleischrassen oder Zweinutzungsrassen.

Basierend auf dieser Tradition, den heutigen Nachhaltigkeitsgrundsätzen und der lückenlosen Kontrolle garantiert Château Boeuf® gleichbleibend hohe Qualität. Artgerechte Aufzucht, natürliche Haltungsbedingungen, und kurze Transportwege spielen bei Château Boeuf® eine bedeutende Rolle. Ausschließlich pflanzliches Futter und Mineralstoffe garantieren besonders zartes und mageres Qualitätsfleisch. Wir distanzieren uns von „industrieller“ Tieraufzucht und -Haltung, vielmehr legt Château Boeuf® Wert auf nachhaltige Beziehungen mit kleinen bäuerlichen Erzeugerbetrieben und Gemeinschaften.

Die am Château Boeuf® Markenfleischprogramm teilnehmenden Betriebe werden vom Bauernhof bis in den Schlacht- und Zerlegebetrieb von unabhängigen Prüfstellen (genossenschaftlich beauftragte Mitarbeiter der Organisation Interbev – der Vereinigung der Fleischerindustrie und Landwirtschaft in Frankreich – und Qualisud auf die Umsetzung der für das Château Boeuf® definierten Kriterien kontrolliert. Die unabhängige Prüfstelle muss für Kontrollen der Château Boeuf® Betriebe bereits Erfahrung mit der Durchführung von Kontrollen bzw. Zertifizierungen in der landwirtschaftlichen Rinderproduktion besitzen.

Die Erzeugerbetriebe müssen mindestens einmal jährlich von der Qualisud im Hinblick auf die Umsetzung der Château Boeuf® Kriterien im Rahmen eines angekündigten oder unangekündigten Audits geprüft werden.

Rückverfolgbarkeit und Warenflussdokumentation

Es dürfen nur Erzeuger, Schlachter und Zerlegebetriebe Château Boeuf® Jungbullenfleisch erzeugen, die das JBE-Lastenheft „Exportrindfleisch“ unterzeichnet haben und damit die Anforderungen der Vorschriften MF V 46007 und NF V 46070 erfüllen.

Darüberhinaus werden die Anforderungen der Orgainvent erfüllt, die basierend auf den EU-Rechtsvorgaben (VO (EG) Nr. 1760/2000 und VO(EU) Nr. 1337/2013) über alle Produktions- und Vermarktungsstufen regelmäßig und neutral durch externe Zertifizierungsorganisationen geprüft werden.

 

Château Boeuf® garantiert nur Fleisch in Umlauf zu bringen, bei dem alle Etikettenangaben unmanipulierbar im Vakuumbeutel eingebracht sind, um einer Etikettenmanipulation vorzubeugen.

Kriterienkatalog Erzeugerbetriebe für Château Boeuf®

1. Schlachtbefunddaten und Antibiotikamonitoring

Die teilnehmenden Erzeugerbetriebe haben ein Schlachtbefunddatenprogramm und Antibiotika-Monitoring.

2. Einhaltung der guten Zuchtpraktiken

Die teilnehmenden Erzeugerbetriebe unterzeichnen die Zuchtpraktiken „Chartes de bonnes pratiques“ zur Sicherstellung des Tierwohls.

3. Stallhaltung – Außenklima

Die Tiere werden im Rahmen des Château Boeuf® Programms während der Mast wenigstens in Außenklimaställen gehalten.

Château Boeuf® garantiert dabei, dass die Tiere eine gesicherte Wahrnehmung des Aussenklimas durch entsprechende Öffnungsflächen der Stallungen haben.

Anbindehaltung schließt Château Boeuf® gänzlich aus.

Darüberhinaus garantiert Château Boeuf® die Weidehaltung der Fleischrassen in der Vegetationsperiode.

Diese Rassekategorie macht ca. 80% des Markenfleischprogramms aus.

Château Boeuf® garantiert hier zu 100% Mutterkuhhaltung mit Weidehaltung in der Vegetationsperiode (April bis September).

Die Kälber werden zwischen dem 7. und 9. Lebensmonat von der Mutter getrennt und in Außenklima-Laufställen getrennt nach Geschlecht gehalten, die folgende Haltungsbedingungen garantieren:

  • Gruppenhaltung von maximal 12 Tieren
  • keine Anbindehaltung
  • keine Spaltenböden
  • garantierte Stroheinstreu
  • Liegeplatzverhältnis von 1:1
  • Château Boeuf garantiert die kontinuierliche Öffnung des Stalls zu mindestens 60% an einer gesamten Längsseite des Stalls (mit einer Toleranz von max. 10% des berechneten Anteils der Öffnungsfläche)
  • Dadurch garantiert Château Boeuf die Wahrnehmung des Aussenklimas durch:
    • eine freie Lüftung, die den passiven Luftaustausch ermöglicht (ohne aktive Zu-/ und Abluftsteuerung)
    • die Wahrnehmung des Tageslichts
    • die Wahrnehmung der Außen-Lufttemperatur

Château Boeuf® garantiert bei dieser Rassekategorie, die 20% der Château Boeuf® ausmacht, die Haltung in offenen Außenklima-Laufställen, die folgende Haltungsbedingungen garantieren:

  • Gruppenhaltung von maximal 12 Tieren
  • keine Anbindehaltung
  • keine Spaltenböden
  • garantierte Stroheinstreu
  • Liegeplatzverhältnis von 1:1
  • Château Boeuf garantiert die kontinuierliche Öffnung des Stalls zu mindestens 60% an einer gesamten Längsseite des Stalls (mit einer Toleranz von max. 10% des berechneten Anteils der Öffnungsfläche)
  • Dadurch garantiert Château Boeuf die Wahrnehmung des Aussenklimas durch:
    • eine freie Lüftung, die den passiven Luftaustausch ermöglicht (ohne aktive Zu-/ und Abluftsteuerung)
    • die Wahrnehmung des Tageslichts
    • die Wahrnehmung der Außen-Lufttemperatur

Château Boeuf® garantiert eine Fläche von 4 bis 6 Quadratmetern pro Tier und ein Liegeplatzverhältnis von 1:1.

Château Boeuf® garantiert eine maximale Herdengruppe von 12 Tieren für minimalen Stress in der Tiergruppe.

Der Erzeuger muss gewährleisten, dass mindestens gesundheitlich unbedenkliches Stroh als bodendeckende Einstreu den Tieren im Bereich der Liegeflächen täglich frisch zur Verfügung steht.

Dadurch wird des Weiteren sichergestellt, dass die Tiere jederzeit Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem und veränderbarem organischem Beschäftigungsmaterial haben.

Château Boeuf® garantiert, dass die Rinder während der Aussenklimahaltung vor Witterung durch ein schützendes Dach (künstlich oder natürlich) Unterschlupf finden können.

4. Futtermittel – Gentechnikfreier Anbau

Die Fütterung erfolgt mit Futtermitteln aus gentechnikfreiem eigenen Anbau.

5. Tiergenetik

Für die Erzeugung von Château Boeuf® sind nur Fleischrassen oder Zweinutzungsrassen zugelassen. Milchrassen sind ausgeschlossen.

Für Tiere die als Château Boeuf® vermarktet werden, muss der Erzeuger nachvollziehbar über Lieferpapiere und/oder Rechnungen darlegen können, dass es sich um Tiere aus anerkannten Rinderrassen handelt des nachfolgenden Verzeichnisses handelt.

ZUGELASSEN

(ca. 80% Anteil)

Fleischrassen
(und gekreuzte Fleischrassen)

ZUGELASSEN

(ca. 20% Anteil)

Gemischte Rassen

 

VERBOTEN

(o% Anteil)

Milchrassen

 

6. Enthornung

Château Boeuf® garantiert die Enthornung der Kälber mit Betäubung.

7. Schlachtung mit Betäubung

Château Boeuf® garantiert die Schlachtung mit Betäubung.

8. Transportwege

Château Boeuf® garantiert, dass die Transportwege vom Erzeuger zum Schlachtbetrieb 200 km nicht überschreiten, da mit regionalen Bauernverbänden kooperiert wird.

9. Kontinuierliche Verbesserung

Château Boeuf® garantiert, dass die Landwirte ihre Haltung mit Bezug auf die letzten Kontrollergebnisse kontinuierlich verbessern.

10. Zugang zu Frischwasser

Château Boeuf® garantiert, dass die Rinder immer, sowohl bei Aussenklimastallhaltung wie auch bei Weidehaltung, Zugang zu gesundem und frischem Wasser haben.

11. Betreuungsquote

Château Boeuf® garantiert, dass die familiären Mastbetriebe Größen von durchschnittlich ca. 100 Jungbullen nicht überschreiten. Dadurch gewährleistet Château Boeuf® eine Betreuungsquote, die es ermöglicht, bei regelmäßigen Begehungen der Landwirte, Verletzungsrisiken schnell zu erkennen und entsprechend zu reagieren.